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Wenn wir mit Zweimannbesetzung einen 40-Tonner in Deutschland bewegen und der zweite Fahrer fällt gesundheitsbedingt nach 2 oder 3 Stunden aus, darf dann ein Ersatzfahrer die Zweimannbesetzung fortsetzen?

Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43058

Gilt die EU-Verordnung Nr. 561/2006 auch für die Bereiche Müllabfuhr, Stadtreinigung und Containerdienst?

eine Ausnahmeregelung nicht in Betracht.Nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 fallen auch Fahrzeuge zur Straßenunterhaltung und -kontrolle unter die Ausnahmen nach FPersV. ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 17117

Ist es für Berufskraftfahrer möglich, bei Einhaltung der maximalen Lenkzeit 11 Stunden und mehr zu arbeiten?

ein Fahrer nach einer Arbeitszeit von 10 Std. noch Lenktätigkeiten durchführen und hierbei nicht gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr verstoßen, da kein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten vorliegt, so droht ihm kein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ordnungswidrig handelt in diesem Fall der Arbeitgeber, der für den Einsatz seines Fahrpersonals und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 29107

Führen eines Fahrzeuges, für das keine Nachweispflicht besteht

In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...

Stand: 21.04.2021

Dialog: 662

Was ist bei einer privaten Fahrt (privater unentgeltlicher Umzug) mit einem Miet-LKW zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob der LKW 7,5 oder 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat?

- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) heißt es unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)" wie folgt:"Fahrzeuge ...

Stand: 30.07.2024

Dialog: 43990

Kann eine am digitalen Fahrtenschreiber dokumentierte Bereitschaftszeit bei Einmannbesatzung als gültige Fahrtunterbrechung nach VO (EG) Nr. 561/2006 gewertet werden?

den allgemeinen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen;für Fahrpersonal, das sich beim Fahren abwechselt, die Zeit, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbracht wird;(Im Fall einer Mehrfahrerbesatzung ist die voraussichtliche Dauer ja bekannt, daher erfolgt auch eine automatische Aufzeichnung ...

Stand: 07.04.2025

Dialog: 44094

Wer muss beim begleiteten Fahren ab 17 die Fahrerkarte stecken?

) Bei nichtgewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5 t zGM finden die Rechtsvorschriften der EG VO Nr. 561/2006 und die der EWG VO Nr. 3821/85 Anwendung. Das bedeutet für diesen Fall, dass für die ordungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes eine sogenannte Unternehmenskarte beantragt werden muss. Bei der Antragstellung der Unternehmenskarte wird die Vorlage einer Gewerbeanmeldung nicht verlangt. Hinweis ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 13947

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

wie bei der von Vollzeitbeschäftigten. 2) Für Fahrer die unter die Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen wird, diese Einteilungen des Arbeitstages eines Arbeitnehmers bestätigend, abweichend von § 2.1 ArbZG, durch § 21a.3 ArbZG eine völlig neue Zeitspanne eingeführt, die mit den Formulierungen „ist keine Arbeitszeit“, „sind keine Ruhezeiten“ und „sind keine Ruhepausen“ lediglich negativ umschrieben ist. 3) BAG Urteil ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

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