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Dürfen 5-Minuten-Pausen als Lenkzeitunterbrechung angerechnet werden?

Vorbemerkung: Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt. Antwort: Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja. Erläuterung: Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21204

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

und das zulässige Gesamtgewicht beträgt mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t, dann muss das Kontrollgerät im Umkreis von 50 km nicht benutzt werden (OUT-Taste betätigen). Wird ein Anhänger angekuppelt und das zulässige Gesamtgewicht beträgt mehr als 7,5 t, muss das Kontrollgerät verwandt werden. Fahrzeuge, die von Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?

und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 29814

Muss ich als Fahrer von Linienbussen (unter 3 km) meine Arbeitszeit und freie Tage wie ein Lkw-Fahrer nachweisen?

[...]"Der Linienverkehr ist in § 1 Absatz 1 Nr. 2 FPersV benannt."Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, [...]" brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen. ...

Stand: 17.06.2025

Dialog: 14035

Gibt es eine Mindestdauer, ab der eine Bereitschaftszeit im Sinne des § 21a Absatz 3 Nr. 2 ArbZG anerkannt und nicht als Arbeitszeit gewertet wird?

oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden sind (z. B. Linienverkehr bis 50 Km; Güterbeförderung mit Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen), ist der 21a ArbZG nicht anwendbar. Für diese Beschäftigten finden nach der Fahrpersonalverordnung die Lenk- und Ruhezeitregelungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und die übrigen Regelungen des ArbZG Anwendung. ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42391

Frage zum Standort im Rahmen der Handwerkerregelung nach FahrPersV?

Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...

Stand: 22.07.2012

Dialog: 8323

Wie kann die im § 1 Abs.4 Fahrpersonalverordnung beschriebene wöchentliche Ruhezeit auf einen Zweiwochenzeitraum verteilt werden?

Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...

Stand: 25.02.2015

Dialog: 23167