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Kann der Arbeitgeber bei vier Stunden Arbeitszeit eine Pause anordnen?

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 18449

Frage zur Auslegung des § 4 Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 5639

Darf der Arbeitgeber die Pausendauer und -lage festlegen?

Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...

Stand: 23.06.2025

Dialog: 11836

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass wir zur Pause den Bäckereiladen verlassen bzw. uns für die Pause umziehen?

sich im § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG:"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23947

Darf der Arbeitgeber bei Arbeitszeiten über neun Stunden eine zusätzliche Pause abziehen?

und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG den Arbeitgeber mit § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamtzu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12913

Pausenberechnung bei Dienstreisen

handelt es sich vermutlich arbeitszeitrechtlich um Reisezeit. Da Arbeitszeiten zusammenzurechnen sind (siehe auch § 2 Abs. 1 ArbZG), ist ist eine gemäß Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Ruhepause zu gewähren, da die jeweiligen Arbeitszeiten (drei Stunden, fünf Stunden) zusammen mehr als sechs Stunden betragen (§ 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).Würde Wegezeit vorliegen, müsste ebenfalls eine 30-minütige ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 4441

Wie wird der Pausenanspruch bei Bereitschaftsdiensten in Krankenhäusern ermittelt?

vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme, und sind vollständig auf die zulässigen Höchstarbeitszeiten anzurechnen. Vergütungsregeln weichen in der Regel davon aber ab und sind meistens tarifvertraglich geregelt.Ihre Frage ist anhand von § 4 ArbZG zu beantworten: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 9141