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Ist es erlaubt, dass wir als Unternehmen Kabelkanäle von asbestbelasteten Wänden demontieren ohne anschließende Freimessung des Bereichs?

Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 44135

Ist es zulässig einen neuen Teppich ebenfalls schwimmend gelagert, ohne direkte Eingriffe in den asbesthaltigen Kleber, drüber zu legen oder ist dies ebenfalls eine verbotene Überbauung?

des Gesetzgebers). Somit ist eine schwimmende Verlegung (ohne Bohren und Kleben) zu verlangen. Auch das lockere Auflegen von Auslegware (Teppich) wäre zulässig." ...

Stand: 09.11.2020

Dialog: 43329

Ist es erlaubt, Kabelkanäle auf asbesthaltigen Putz zu kleben?

sein. Dem Einschlagen und Ziehen von Nägeln in/aus Überflächen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern wird dort ein niedriges Risiko zugeordnet. Das Einbringen von Nägeln mit einem Schussgerät würde mit Sicherheit mehr Fasern freisetzen, als es mit einem Hammer der Fall wäre. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko ebenfalls als "gering" einzuschätzen ist, gilt das Minimierungsgebot ...

Stand: 28.02.2023

Dialog: 43771

Dürfen Wohnungsverwalter bereits abgebrochene Bodenbeläge in Wohnungen als Proben aufnehmen, um diese auf Asbest analysieren zu lassen?

wäre nach der Abfallbehandlung der gesamte kontaminierte Raum zu reinigen.Für manche Arbeiten gibt es Standardverfahren nach DGUV Information 201-012, die vor Beginn mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) abzuklären sind. Die Festlegung geschieht durch den sachkundigen Verantwortlichen ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 22340

Handelt es sich beim Ab- und Anschrauben von asbesthaltigen Platten eines Holzzaunes um Instandhaltungsarbeiten im Sinne von Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung?

bis 2.3. Ggf. trifft auch die Nr. 2.4 (Nebenarbeiten) zu.Die in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 15603