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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Muss die im Sicherheitsdatenblatt angegebene 24h-Notrufnummer mit einer medizinisch ausgebildeten Person besetzt sein, wenn man nicht auf eine Giftnotrufzentrale zurückgreifen will?

, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ausreichend sein kann. Sind solche Dienste aus bestimmten Gründen nur begrenzt verfügbar – gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar –, ist dies klar anzugeben.Ein Verweis auf vorhandene Notfallinformationsdienste muss stets gegeben werden. Weiter wird ausgeführt, dass dann, wenn der Lieferant seinen ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 15625

Ist durch REACH eine Verbesserung bezüglich fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter von Importeuren zu erwarten?

Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...

Stand: 11.05.2016

Dialog: 4607

Welche Stoffe eines Gemisches sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...

Stand: 08.07.2020

Dialog: 43212

Inwiefern ist der asiatische Hersteller in der Pflicht uns aktuelle MSDS zur Verfuegung zu stellen?

/die Importeure derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender."Kurz:Der Alleinvertreter ist verpflichtet, die importierten Stoffe zu registrieren (Art. 8 Abs. 1 REACH-VO), aber auch alle anderen Pflichten von Importeuren, die sich aus der REACH-VO ergeben zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42474

Ist ein Lieferant bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff dazu verpflichtet, neben den Sicherheitsdatenblättern der Einzelkomponenten auch ein Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu erstellen?

und erläutert werden. Diese Informationen könnten beispielsweise unter Abschnitt 2.3, Abschnitt 10.2 oder Abschnitt 16 der Sicherheitsdatenblätter ergänzt werden.Zusätzliche Information:Sofern die einzelnen Komponenten des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes jeweils nach der CLP-VO als gefährlich einzustufen sind, ist die erforderliche Kennzeichnung gemäß Art. 17 ff. der CLP-VO ebenfalls für beide Komponenten ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 44008

Dürfen Sicherheitsfachkräfte Sicherheitsdatenblätter erstellen, ohne an einem gesonderten Lehrgang teilgenommen zu haben?

Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.(3) Die Verwendung einer Software zum Erstellen von SDB entbindet nicht von der Verpflichtung ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 42899

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

der Verordnung (EU) Nr. 440/2010 zu finden. Nach Abschnitt 1 beträgt die Standardgebühr 4.000,00 € für einen Stoff als solchen sowie in bis zu fünf Gemischen.Gemäß § 6 Absatz Nr. 12 der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktV), handelt ordnungswidrig, wer „(…) entgegen REACH entgegen Artikel 31 Absatz 1 oder Absatz 3, jeweils in Verbindung mit Absatz 5, 6 oder Absatz 8, ein Sicherheitsdatenblatt ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Diverse Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas ...

Stand: 17.07.2015

Dialog: 24326

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