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Muss nach Veränderungen an einem Palettenregal eine Prüfung oder Abnahme durch den Hersteller erfolgen?

Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...

Stand: 11.08.2023

Dialog: 43633

Wie ist zu verfahren, wenn bei der Prüfung eines kraftbetriebenen Tores unterschiedliche Auffassungen zu bestehenden Mängeln vertreten werden?

Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...

Stand: 30.12.2023

Dialog: 16117

Reicht bei Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eine stichprobenartige Besichtigung aus?

und Betriebsmittel").Der ordnungsgemäße Zustand soll durch diese Prüfungen festgestellt werden. Sichere mechanische und elektrische Eigenschaften sind neben der Einhaltung der Schutzziele zu ermitteln. Dies gilt vor allem auch bei wesentlichen Änderungen.Je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind die Prüfungen von Elektrofachkräften oder von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (bei Verwendung ...

Stand: 12.01.2021

Dialog: 4330

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Sind fehlende Warnhinweise auf Steckdosenleisten ein Grund, diese außer Betrieb zu nehmen?

werden, dass sie den Umgebungsbedingungen, die kennzeichnend für ihren Anwendungs- oder Aufstellungsort sind und den Beanspruchungen, denen sie ausgesetzt werden, sicher standhalten.   In der 1. ProdSV finden sich für elektrische Betriebsmitteln die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt (z. B. Angabe der Herstellerzeichen oder die Handelsmarke). Diese ...

Stand: 24.01.2017

Dialog: 28263

Müssen Messungen i.V.m. Prüfungen auch dann durchgeführt werden, wenn dadurch Schäden an dem elektrischen Betriebsmittel auftreten können?

Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...

Stand: 22.11.2016

Dialog: 13091

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

-tronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer Form ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626