Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen (§ 24 Abs. 6 BGV A 1) näher eingegangen: "Die Aufzeichnungen dienen der Dokumentation eines betrieblichen Geschehens, dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Ablaufs der im Betrieb organisierten Ersten Hilfe und als Grundlage für Verbesserungen der Vorsorge. Die Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren. Eine lückenlose Dokumentation dient auch als Nachweis ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007

Müssen Erste-Hilfe-Leistungen, die für Beschäftigte anderer Arbeitgeber erbracht werden, dokumentiert werden?

Die Regelung des § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 betrifft primär die für die eigenen Beschäftigten erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen.Aus den entsprechenden Erläuterungen unter Ziffer 4.6.6 (6) der DGUV Regel 100-001 wird aber deutlich, dass auch für Beschäftigte anderer Arbeitgeber im Betrieb erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen für das eigene betriebliche Arbeitsschutzmanagement von Bedeutung ...

Stand: 20.11.2018

Dialog: 14094

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?

In der DGUV Vorschrift 1 wird im Dritten Abschnitt die Erste Hilfe behandelt. § 24 beschreibt die allgemeinen Pflichten des Unternehmers.Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 24 Absatz 6 DGUV Vorschrift 1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich ...

Stand: 05.06.2024

Dialog: 14719

Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?

Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.Sie lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumen­tiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Doku­mente ...

Stand: 27.01.2025

Dialog: 43088

Ist für das Plakat "Erste Hilfe" eine bestimmte Größe vorgeschrieben?

Die Vorgabe einer bestimmten Größe für das Plakat ist uns aus den Vorschriften nicht bekannt. Üblicherweise werden Plakate im Format DIN A3 angeboten. Siehe hierzu auch die Informationen des Fachbereichs "Erste Hilfe" der DGUV.Grundsätzlich kommt die Forderung nach einem Aushang zur Ersten Hilfe aus dem § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1. Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42269

Muss eine Nadelstichverletzung in der Arztpraxis ins Verbandbuch eingetragen werden?

Grundsätzlich muss jede Verletzung, die eine Erste-Hilfe-Leistung zur Folge hat, in das Verbandbuch eingetragen werden.Hierzu führt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention aus:§ 24 Abs. 6:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 5032

Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" entnommen werden.Nach § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist der Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073