Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 27 von 27 Treffern

Spricht seitens der Arbeitssicherheit etwas dagegen, wenn ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz während der Arbeit Musik über einen Kopfhörer hört?

(Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.Hinweis:Auf die Informationen der DGUV -"Darf man während der Arbeit Musik hören" und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 75/83) möchten wir hinweisen. ...

Stand: 18.07.2025

Dialog: 25262

Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

der örtlichen Gegenbenheiten leider nicht möglich.Im Regelfall sollte nicht von den vorgeschriebenen Mindestwerten abgewichen werden. Eine Abweichung auf Wunsch des Beschäftigten wäre, z. B. aufgrund von Migräne, die durch helles Licht ausgelöst wird, vorstellbar. Dies müsste dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes festgelegt werden. Diese Abweichung ist schriftlich ...

Stand: 06.08.2025

Dialog: 25273

Darf von der vorgegebenen Schreibtischgröße 160 x 80 cm abgewichen werden?

verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere als die dort genannte Lösung, z. B. eine geringere ...

Stand: 29.09.2025

Dialog: 24456

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu deneinzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen."Weitere Informationen zum Flächenbedarf finden ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

ist damit auch in Fällen von BYOD im Rahmen der Vorschriften der Verordnung für den sicheren Gebrauch der eigenen Endgeräte verantwortlich.“Als Empfehlung wie mobile Arbeit als Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten z. B. zu den verwendeten Arbeitsmitteln sicher gestaltet werden kann, wird auf den „Check–up Homeoffice“ des IAG verwiesen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Was ist zu beachten, wenn Bildschirmarbeitsplätze im Keller eingerichtet werden sollen?.

und diese umzusetzen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung", einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 19563

Gibt es Regeln oder andere Informationen zu zulässigen Helligkeits- und/oder Farbunterschieden zweier Bildschirme an einem Arbeitsplatz?

" Absatz 1 ist dort nachzulesen:"(1) Wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert, dass mehrere Softwareanwendungen gleichzeitig geöffnet sein müssen, z. B. bei Bildbearbeitungen, umfangreichen Textanwendungen oder Tabellenkalkulationen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob ein großer Bildschirm oder mehrere Bildschirme nebeneinander notwendig sind. Bei der Verwendung von mehreren Bildschirmen ...

Stand: 25.01.2025

Dialog: 44063

Ergebnisseiten:
«12