Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Warum sind leitende Angestellte vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen?

In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich ...

Stand: 21.04.2023

Dialog: 5075

Ist der Geschäftsführer einer GmbH, die einen Busunternehmen betreibt, auch an die maximalen Arbeitszeiten nach dem AZG gebunden?

keine Anwendung. Der Begriff des Arbeitnehmers ist als Rechtsbegriff in diesem Zusammenhang nicht näher definiert. Der Bundesgerichtshof geht jedoch in der Regel davon aus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist. Des Weiteren ist das Gesetz nach § 18 nicht anzuwenden auf " leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (...)".Zur weiteren Definition ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 26394

Anwendung des Arbeitszeitgesetzes auf leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer­ nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder­ Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 621

Gilt der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit auch für Außendienstmitarbeiter während Messezeiten?

Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten.  ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 1749

Benötigen wir für die Durchführung von Familientagen eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit?

Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 24112

Regelmäßige erhebliche Arbeitszeitüberschreitungen bei der Müllabfuhr

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 1353

An wen kann sich ein Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht (lange Arbeitszeiten) wenden?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...

Stand: 21.10.2022

Dialog: 1785

Ist man während der Tätigkeit als Betriebsrat auch an die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden gebunden?

der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 4407