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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Greift bei einem Abdichtungsanschluss an Asbestzementplatten eines Geländers das Überdeckungsverbot?

Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 30221

Ist es ausreichend, dass bei dem Spaltenmodell zur Substitutionsprüfung nur die Gesamtkennzeichnung nach Abschnitt 2 im SDB betrachtet wird?

die Einstufung des gesamten Gemisches entsprechend Abschnitt 2.2 des SDB zugrunde zu legen. Wie oben bereits erwähnt, ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden. Bei der Gefährdungsbeurteilung entbindet dies zudem nicht davon, die anderen Abschnitte des SDBs auf relevante Informationen hin zu überprüfen. Beispielsweise Abschnitt 7 "Handhabung und Lagerung", sowie die Abschnitte 8, 9 und 11. Beispielsweise ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 42753

Ist es erlaubt, Kabelkanäle auf asbesthaltigen Putz zu kleben?

zu den Instandhaltungsarbeiten."Das Anbringen von Kabelkanälen auf einem asbesthaltigem Putz fällt daher nicht unter das Überdeckungsverbot.Seit der Überarbeitung der TRGS 519 (Fassung vom 31.03.22) ist in Anlage 9 eine Exposition-Risiko-Matrix zu finden. Diese soll dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen ...

Stand: 28.02.2023

Dialog: 43771

Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837

Ist auch für "kleinere" Belastungen beim Umgang mit Asbest ein Sachkundiger nach TRGS 519 zu schulen und zu benennen?

geschilderten Asbestfundstelle stellt keine der hier dargestellten Arbeiten dar. Aus der TRGS 519 heraus ist sie verboten, d. h. die Wandverkleidung wird vollständig abgebrochen oder muss unverändert bleiben, also ohne Schlitze.Allerdings:Die TRGS 519 kennt die Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – „PSF“. Sie sind geregelt in der Anlage 9 TRGS 519. Sollte dort ein entsprechendes ...

Stand: 13.11.2022

Dialog: 43733

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

) für die Tätigkeiten im Bereich des niedrigen Risikos sind in Anlage 9 der Technischen Regel für Gefahrstoffe Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten der TRGS 519 aufgeführt. Anerkannte Arbeitsverfahren im Bereich des niedrigen Risikos, die regelmäßig erweitert und überprüft werden, sind zudem in der DGUV Information 201-012 aufgeführt. Für Elektrounternehmen, die auch in privaten Haushalten ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065