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Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Müssen alte Sicherheitsdatenblätter nach Aktualisierung aufbewahrt werden?

Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...

Stand: 08.03.2021

Dialog: 12596

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt nach Einstellung der Produktion eines Gefahrstoffes noch bereitgehalten werden?

nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 6779

Gibt es prozentuale Grenzen, ab denen Zuschlagstoffe nicht mehr unter die REACH-Verordnung fallen?

Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 4825

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Müssen wir gemäß Titel IV "Informationen in der Lieferkette" und Artikel 32 das Expositionsszenario an unseren Kunden weitergeben, obwohl der Stoff als nicht-gefährlich eingestuft ist?

Jahr und Registrant registriert wird. D.h., der Stoffsicherheitsbericht wird üblicherweise von demjenigen durchgeführt, der den entsprechenden Stoff nach den Vorgaben der REACH-Verordnung in einer Mengen von 10 Tonnen oder mehr registriert hat. Ein nachgeschalteter Anwender bezieht bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblatts für bestimmte identifizierte Verwendungen die einschlägigen ...

Stand: 21.04.2020

Dialog: 43141

Dürfen Produkte mit alter Kennzeichnung noch verbraucht werden, solange nach alter und neuer Kennzeichnung unterwiesen wird?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43082

Welche Vorgaben gelten bei der Verwendung/Herstellung/Lieferung von Diisocyanaten?

Jahre wiederholt werden.  Weiterführende Hinweise und HilfestellungenNationaler Helpdesk für Fragen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung:https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html Von ALIPA und ISOPA (europäische Verbände der Isocyanat-Hersteller) gibt es eine Informationsseite zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten:http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach ...

Stand: 24.05.2021

Dialog: 43532

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

der Gefährdungsbeurteilung langfristig7 aufzubewahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B nach CLP-VO müssen Aufzeichnungen über Dauer und Höhe der Exposition, der die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgesetzt waren, 40 Jahre aufbewahrt werden (§ 14 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV). " ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894