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Ergebnisse 41 bis 48 von 48 Treffern

Inwiefern ist der asiatische Hersteller in der Pflicht uns aktuelle MSDS zur Verfuegung zu stellen?

auf Sicherheitsdatenblätter hingewiesen. Verantwortlich für aktuelle Sicherheitsdatenblätter einschließlich ggf. erforderliche Stoffsicherheitsberichte und Expositionsszenarien bezogen auf die abgedeckten Verwendungen ist also der Alleinvertreter.Sollte der Alleinvertreter seinen Pflichten nicht nachkommen, wenden Sie sich bitte zur Klärung an die bei dem Alleinvertreter örtlich zuständige Behörde. ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42474

Was ist bei der Kennzeichnung eines Produktes mit sensibilisierenden Bestandteilen (EUH508) nach Neueinstufung zu beachten?

Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44067

Müssen am 1. Juni 2015 die alten (ansonsten korrekten) Sicherheitsdatenblätter aktualisiert und den Kunden zugesandt werden?

werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 22905

Ist ein Lieferant bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff dazu verpflichtet, neben den Sicherheitsdatenblättern der Einzelkomponenten auch ein Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu erstellen?

und erläutert werden. Diese Informationen könnten beispielsweise unter Abschnitt 2.3, Abschnitt 10.2 oder Abschnitt 16 der Sicherheitsdatenblätter ergänzt werden.Zusätzliche Information:Sofern die einzelnen Komponenten des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes jeweils nach der CLP-VO als gefährlich einzustufen sind, ist die erforderliche Kennzeichnung gemäß Art. 17 ff. der CLP-VO ebenfalls für beide Komponenten ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 44008

Dürfen Sicherheitsfachkräfte Sicherheitsdatenblätter erstellen, ohne an einem gesonderten Lehrgang teilgenommen zu haben?

der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 42899

Wie muss ein Lager für Sauerstoffflaschen von außen gekennzeichnet werden?

Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind, sind an ihren Zugängen mit dem Warnzeichen D‑W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ zu kennzeichnen (Anhang I Nummer 1.6 Absatz 5 GefStoffV und Anhang 1 Nummer 2 ASR A1.3). Hinweise zur Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen finden sich in den Abschnitten 10.4 und 12.6.(...)"Die speziellen Regelungen bei der Lagerung von Gasen ...

Stand: 19.07.2024

Dialog: 43596

Wann muss ein Hersteller für ein Produkt ein SDB vorhalten?

nicht zur Verfügung gestellt zu werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen.(5) Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache ...

Stand: 08.05.2019

Dialog: 42707

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

Teilen, und zwar aus der Vorderseite (oberstes Blatt), Innenseite(n) und Rückseite (fest an der Verpackung angebracht).Die gemäß den Artikeln 17 und 32 Absatz 6 der CLP-Verordnung erforderlichen Kennzeichnungselemente und Informationen sollten wie unten beschrieben auf dem Faltetikett enthalten sein. Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der CLP-Verordnung können Kennzeichnungsinformationen nur dann mithilfe ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

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