Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Kann die Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch herangezogen werden? Müssen die allgemeinen, zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen angewendet werden?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden Beschä ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 5593

Gibt es für Arbeiten in einem chemischen Labor besondere Anforderungen an die berufliche Ausbildung der im Labor beschäftigten Mitarbeiter?

Die erforderliche Qualifikation des Laborpersonals findet sich unter der Nummer 3.3.2 der TRGS 526 "Laboratorien". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Das Laborpersonal muss für die durchzuführenden Tätigkeiten fachkundig sein. Die Fachkunde ist bestimmt durch die Art und Dauer einer einschlägigen Ausbildung, die allgemeine Berufserfahrung im jeweiligen Bereich sowie durch die Erfahrung in den dur ...

Stand: 19.10.2020

Dialog: 43311

Müssen Akkumulatoren und Notstromaggregate in einem Rechenzentrum in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, oder reicht die Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung?

Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus.   Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass oder einem ...

Stand: 18.03.2016

Dialog: 26205

Wie ist die "Gefährdung der Gesundheit" beim Umgang mit CMR-Stoffen definiert?

gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im § 10 GefStoffV beschrieben sind. Diese Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu denen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten ...

Stand: 17.06.2013

Dialog: 18756

Welche Schutzmaßnahmen sind nach TRGS 500 zu treffen?

“ anzuwenden. Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die zu Brand- und Explosionsgefahren führen können, sind zusätzlich die TRGS 720 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“ anzuwenden. Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt, für die der AGS besondere TRGS oder Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien erarbeitet hat, sind diese ergänzend zu dieser TRGS anzuwenden."Hinweis:Die Gefahrstoffverordnung ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 16522

Gibt es eine exakte und umfassende Beschreibung, was unter einem "geschlossenen System" nach Gefahrstoffverordnung zu verstehen ist?

“ bei der Herstellung und Verwendung eingesetzt werden. Diese Vorgabe zum Einsatz von geschlossenen Systemen gilt in verschärfter Form auch für die Herstellung und Verwendung von krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen und Gemischen der Kategorien 1 und 2, für die dann darüber hinaus der § "10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 4024

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

sowie umfassende Hygienemaßnahmen nach dem Brandeinsatz sind Voraussetzungen dafür, dass Belastungen mit Gefahrstoffen niedrig bleiben. In besonderen Situationen kann es bei Feuerwehreinsatzkräften vereinzelt auch zu einer kurzzeitig erhöhten Aufnahme von krebserzeugenden PAK kommen.  Die Pflicht zum Angebot der nachgehenden Vorsorge besteht bei jedem der genannten Anlässe. Hier gibt es keine geringe Gefährdung ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093