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Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Schließt das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit dem gewerblichen Abbrennen von einem Feuerwerk auch den Schutz von Tieren ein?

Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...

Stand: 09.05.2023

Dialog: 22106

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Welche Anforderungen gelten für den Verkauf von Feuerwerk im Einzelhandel?

zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 12372

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875

Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?

Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 2952

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

Ausführungen betrachtet.Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen entsprechend § 21 Abs. 3 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden ("Pyrotechnische Gegenstände dürfen außer im Versandhandel an den Verbraucher nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669