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Nach welcher Richtlinie kann für bereits ausgelieferte (unvollständige) Maschinen vom Hersteller eine CE-Konformitätserklärung für die Gesamtanlage erstellt werden?

Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile ...

Stand: 19.02.2013

Dialog: 17968

Welche Regeln/Vorschriften sind beim Eigenbau von elektrischen Betriebsmitteln bzw. Testgeräten zu beachten?

in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn ...

Stand: 02.03.2021

Dialog: 43295

Wenn ich im Rahmen der CE-Konformitätserklärung eine harmonisierte Typ-C-Norm heranziehe bzw. anwende, diese aber nicht in Gänze einhalte, darf ich die harmonisierte Norm dann überhaupt in die Konformitätserklärung einbringen?

auch die Art und Weise, wie mit den nicht abgedeckten wesentlichen Anforderungen umgegangen wird, in den technischen Unterlagen dokumentiert werden."Fazit:Sie können die harmonisierte Norm auf der Konformitätserklärung nennen, müssen aber in den technischen Unterlagen zur Maschine genau beschreiben, welche Teile der Norm Sie nicht erfüllen und wie Sie trotzdem die Sicherheitsanforderungen erfüllen.""": ...

Stand: 17.10.2023

Dialog: 42858

Sind Stapelrungen und Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für  die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...

Stand: 17.03.2021

Dialog: 13458

Dürfen ordnungsgemäß geprüfte Elektrogeräte mit nicht ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung weiter vertrieben werden?

Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13039

Sind Flipperautomaten mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen und unter welche rechtlichen Vorschriften fallen sie?

Flipperautomaten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 2 a) Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), um als Maschine eingestuft zu werden. Sie sind demnach gemäß RL 2006/42/EG mit einem CE-Kennzeichen zu versehen.Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Produkt weder um ein Haushaltsgerät für den häuslichen Gebrauch im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k noch um eine Einrichtung ...

Stand: 11.12.2020

Dialog: 42962

Kann eine Konformitätserklärung für eine Maschine, die von einer Stahlkonstruktion umgeben ist, neben den üblich angegebenen harmonisierten Normen auch die Norm EN 1090 und EN 10204 enthalten?

Sie können jede Norm verwenden und auf der Konformitätserklärung aufführen, die Sie für wichtig und zutreffend erachten. Konformitätsvermutung entfalten aber nur die harmonisierten Normen. ...

Stand: 22.08.2021

Dialog: 43570

Muss man eine EG-Konformitätserklärung für ein Produkt, das entweder nur unter die EMV-Richtlinie oder zusätzlich unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, dem Produkt beilegen?

Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...

Stand: 03.12.2012

Dialog: 17476

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