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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Welche Voraussetzungen bzw. Vorschriften gelten, wenn ich eine Maschine innerbetrieblich umsetze und wieder in Betrieb nehme?

Abs. 2 ProdSG (= nicht harmonisierter Bereich) zur Anwendung.Neben dem vermutlich unwahrscheinlichen Fall a) ist auch eine Inbetriebnahme denkbar. Diese ist jedoch nach § 2 Nr. 9 der 9.ProdSV als „erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Verordnung erfassten Maschine in der Europäischen Gemeinschaft“ definiert und dürfte daher ebenso unwahrscheinlich sein. Bei der Einfuhr ...

Stand: 19.12.2019

Dialog: 42953

Ist es notwendig, dass Kartenspiele aus PVC die Spielzeugrichtlinie erfüllen und damit ein CE-Zeichen tragen?

Die Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ist mit der 2. GPSGV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in nationales Recht umgesetzt worden. Die aktuelle 2. GPSGV gilt nach § 1, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Spielzeug ist nach § 2 Nr. 24a wie folgt definiert: „Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu ...

Stand: 04.03.2014

Dialog: 20547

Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576

Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1.    Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318

Welche Vorgaben sind bei einem Produkt einzuhalten, welches rein für Versuchszwecke gebaut wird?

Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...

Stand: 29.08.2018

Dialog: 42419

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

und ggf. dokumentiert.Zu berücksichtigen ist für den Hersteller auch, ob sein Produkt möglicherweise unter den Begriff „Verbraucherprodukt“ einzustufen ist und die zusätzlichen Anforderungen des § 6 ProdSG zur Anwendung kommen. Nach § 2 Nr. 26 sind Verbraucherprodukte diejenigen Produkte, die für Verbraucher bestimmt oder unter „nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen“ von Verbrauchern ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836

In welcher Vorschrift ist festgelegt, dass Bedienelemente verwechslungssicher angeordnet sein müssen?

Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen [...] nicht gefährden. Dazu muss die Maschine gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9. ProdSV u. a. den zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.In Anhang I, Abschnitt 1.2.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an Stellteile definiert ...

Stand: 13.02.2023

Dialog: 27886

Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

zu treffen.“Diese Anforderungen sind also dann einzuhalten, wenn ein Produkt „ausgestellt“ werden soll. Nach § 2 Nr. 2 ProdSG „ist Ausstellen das Anbieten, Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der Werbung oder (Anmerkung: zu Zwecken) der Bereitstellung auf dem Markt“Das Vorführen, um das Produkt (irgendwann) auf dem Markt bereitzustellen, ist also eindeutig ein Ausstellen. Das Vorführen laut ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

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