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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Kann ich Mitarbeiter, die ausschließlich Büro- und Bildschirmtätigkeit ausüben, dahingehend schulen lassen, dass sie die Befähigung zur Leiterprüfung haben?

die zur Prüfung der Leitern befähigten Personen erfüllen müssen. Als weitere Informationsquelle bietet sich die DGUV 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" an.Fazit:Wenn das begründete Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (Gründe haben Sie in Ihrer Frage aufgeführt) ist, dass die Mitarbeiter nach einer Schulung die Leitern prüfen dürfen, so ist dies durchaus möglich. ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 42867

Gelten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Prüfung von Leitern und Tritten als befähigte Personen, wenn diese die Mängelprüfung an Hand von Prüfprotokollen/Checklisten abarbeiten?

der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...

Stand: 13.12.2016

Dialog: 12373

Darf eine befähigte Person für Leitern und Tritte auch Gerüste prüfen?

" (siehe www.baua.de/TRBS) zu entnehmen.Auf die DGUV Information 201-001 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- uns Schutzgerüsten weisen wir hin. ...

Stand: 06.01.2018

Dialog: 15293

Prüfung von fahrbaren Arbeitsbühnen nach Aufbau?

(LV 37) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten". ...

Stand: 20.10.2023

Dialog: 9289

Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die  DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 26882

Muss eine Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen?

wird in der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" ausgeführt:"Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen."Maßgeblich für die Prüfung der Arbeitsmittel i. S ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 43179

Darf eine befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten auch Steigleitern bzw. Steigleitersysteme prüfen?

Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind.   Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 16304