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Müssen bei Altanlagen (hier Aufzüge), unabhängig vom Risiko, bei Normänderungen immer die Anforderungen des Standes der Technik nachgerüstet werden?

Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42761

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen oder wirtschaftlichen ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269

Darf ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschluss eine innen angebrachte Bedieneinheit haben?

Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 27770

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

", Nummer 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Abs. 2, ist festgelegt, dass ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb die Sprachkommunikation mit einem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen muss (z. B. Gegensprechanlage oder Telefon). Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss zudem mit der Aufzugsanlage fest verbunden sein.Des Weiteren muss der Aufzug nach dem Stand der Technik betrieben werden, er muss ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Kann ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschlusstür durch den Einsatz eines Aufzugführers, eines Lichtgittervorhangs und durch organisatorische Maßnahmen als Personenaufzug genutzt werden?

Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 20867

Müssen bei einem Umbau einer Aufzugsanlage (Steuerung, Antrieb) neben den Forderungen der TRBS 1121 auch die restlichen Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten werden ?

Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de)  den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 8797

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung bzw. der festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Als Hilfestellung dienen die Hinweise im Anhang 1 (Tabelle „Empfohlene Schutzmaßnahmen für den Betrieb nach dem Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge gemäß Anhang 2 Abschnitt ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951