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Ist die für Personenaufzüge geforderte Zwei-Wege-Notrufeinrichtung auch durch ein drahtloses Telefon (z.B. Handy) realisierbar?

Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1). ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24953

Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?

zu allen Einrichtungen der Anlage haben,d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können,e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr),f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung undg) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.Der Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen ...

Stand: 26.03.2021

Dialog: 43019

Muss ein Notrufsystem in Aufzügen die Stillsetzung des Aufzugs veranlassen, wenn es eine Störung feststellt?

mit einem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen (z. B. Gegensprechanlage oder Telefon). Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss mit der Aufzugsanlage fest verbunden sein, das Mitführen von mobilen Kommunikationssystemen, z. B. Mobiltelefonen, ist nicht ausreichend. Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss auch im Falle eines Stromausfalles an der Aufzugsanlage wirksam sein." Als geeignet wird ein Zweiwege ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 43718

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

", Nummer 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Abs. 2, ist festgelegt, dass ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb die Sprachkommunikation mit einem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen muss (z. B. Gegensprechanlage oder Telefon). Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss zudem mit der Aufzugsanlage fest verbunden sein.Des Weiteren muss der Aufzug nach dem Stand der Technik betrieben werden, er muss ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Müssen Bauaufzüge, die im Lasten-/Personentransport eingesetzt werden, jetzt nach jedem Neuaufbau an einem anderen Standort erst von einer ZÜS abgenommen werden?

Hierzu ist in den "Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung" des LASI folgendes nachzulesen: Wie sind Baustellenaufzüge bei erneuter Aufstellung oder nach Montage in Teilabschnitten nach Baufortschritt zu prüfen? Beschluss: Der Baustellenaufzug ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2 b) aa) BetrSichV und somit eine überwachungsbedürftige Anlage. Dieser i ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25872

Dürfen in einer Aufzugskabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden?

werden könnten, oder dass Desinfektionsmittel auf andere Weise austritt. Wird Desinfektionsmittel verschüttet, muss die Flüssigkeit sofort aufgenommen, mit viel Wasser verdünnt und der Raum belüftet werden. Weitere Angaben finden Sie im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt. Es wäre zu überprüfen, ob diese Maßnahmen in einem Aufzug getroffen werden können. Im Sicherheitsdatenblatt werden außerdem Erste Hilfe ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27935

Darf ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschluss eine innen angebrachte Bedieneinheit haben?

Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 27770

Wer darf die Unterweisungen von Aufzugsbefreiern durchführen?

in einer Prüfung gemäß § 20 AufzV einem Sachverständigen die erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit Inkrafttreten der ersten Betriebssicherheitsverordnung vom 27.September 2002 ist die Aufzugswärterprüfung entfallen. Die bisherigen Aufgaben des „Aufzugswärters“ sind durch eine von Betreiber beauftragte besonders unterwiesene Person wahrzunehmen. Die Unterweisung kann z.B. auch durch Mitarbeiter ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27602