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Rechercheergebnisse

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Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

Druck PS von 5 bar aus, würde ein Druck-Nennweite-Produkt von 500 bar mal Millimeter vorliegen. Erst ab einem Druck-Nennweite-Produkt von größer 2000 bar mal Millimeter sind Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen vorgesehen. Somit könnten unabhängig davon, ob es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage handelt oder nicht, alle Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.Bezüglich der Prüfnachweise wird auf § 17 BetrSichV verwiesen.Für Leitungen, deren Nennweite (DN) größer als 25 ist und die unter innerem Überdruck (PS) von mehr als 0,5 bar entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, giftige oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten führen, gilt der Abschnitt III der BetrSichV „Besondere Vorschriften ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Ist eine Rohrleitung für Sauerstoff (gasförmig, Fluidgruppe 1) PS= 30 bar und DN 300 im Betrieb prüfpflichtig als überwachungsbedürftige Anlage?

Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...

Stand: 29.06.2022

Dialog: 43653

Stimmt es, dass Schlauchleitungen mit mehr als 0,5 bar nicht mit Schlauchklemmen angeschlossen werden dürfen?

Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen der durchzuführend ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 42864

Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Darf ich defekte Acetylenschläuche an der defekten Stelle durchschneiden und mit Doppelschlauchtüllen verbinden? Ist eine Befestigung mit Schlauchschellen zulässig?

Ja, dies ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verbindung nicht mit lösbaren Verbindungen erfolgt. Eine Befestigung mit Schlauchschellen ist unzulässig. Begründung: Grundsätzliche Anforderungen an Gasschläuche sind unter Abschnitt 3.11 des Kapitels 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" aufgeführt. (zu finden über www.dguv.de ...

Stand: 09.10.2018

Dialog: 18364

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

der Anlage in einem sogenannten „Prüfkonzept“ nachzuweisen und durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu überprüfen. Neu ist auch, dass für die Prüfung von Anlagenteilen, die durch eine befähigte Person geprüft werden, eine Prüffrist von 10 Jahren nicht überschritten werden darf, wobei die Frist für die Festigkeitsprüfung ggf. auf 15 Jahre verlängert werden kann. ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377