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Darf ich defekte Acetylenschläuche an der defekten Stelle durchschneiden und mit Doppelschlauchtüllen verbinden? Ist eine Befestigung mit Schlauchschellen zulässig?

KomNet Dialog 18364

Stand: 09.10.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Leitungen unter innerem Überdruck

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Frage:

Darf ich defekte Acetylenschläuche an der defekten Stelle durchschneiden und mit Doppelschlauchtüllen verbinden? Ist eine Befestigung mit Schlauchschellen zulässig?

Antwort:

Ja, dies ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verbindung nicht mit lösbaren Verbindungen erfolgt. Eine Befestigung mit Schlauchschellen ist unzulässig.

 

Begründung:

 

Grundsätzliche Anforderungen an Gasschläuche sind unter Abschnitt 3.11 des Kapitels 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" aufgeführt. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)

 

Danach müssen Gasschläuche gegen Abgleiten von den Schlauchtüllen gesichert sowie Schlauchanschlüsse und Schlauchverbindungen entsprechend der Gasart ausgeführt sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass ein dichter Anschluss und eine sichere Befestigung des Gasschlauches möglich sind.

 

Als technische Normen sind die DIN EN 560 "Gasschweißgeräte - Schlauchanschlüsse für Geräte und Anlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse" und die DIN EN 1256 "Gasschweißgeräte - Festlegungen für Schlauchleitungen für Ausrüstungen für Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse" heranzuziehen. Die Normen sind kostenpflichtig über den Beuth-Verlag erhältlich.

 

Nach der DIN 1256 (2008-03) sind lösbare Klemmen und Schellen nicht zulässig. Die Verbindungen müssen somit unlösbar (d.h. nicht zerstörungsfrei lösbar) ausgeführt werden, beispielsweise mittels Presshülsen.