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Stimmt es, dass Schlauchleitungen mit mehr als 0,5 bar nicht mit Schlauchklemmen angeschlossen werden dürfen?

Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen der durchzuführend ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 42864

Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

. Wird ein Molch abweichend von dieser ursprünglichen Betriebsart für andere Zwecke beispielsweise als eine Art "Pfropfen" mit Hilfe einer anderen Antriebsart durch eine Leitung gedrückt, müssen über eine Einzelfallbetrachtung Gefährdungen bei der Durchführung des konkreten Verfahrens ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im konkreten Fall müsste u.a. betrachtet werden, ob durch den Einsatz ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690

Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln.Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV sind Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen zu beauftragen ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

Inhaltsstoffen beaufschlagt sind. Diese unterliegen wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 16 BetrSichV.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668

Wird ein Spritzschutz an Flanschverbindungen gefordert, wenn durch die Rohrleitungen Gefahrstoffe gepumpt werden?

werdende Flanschverbindungen und austretende Gefahrstoffe gefährdet werden können, müssen dagegen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ein Spritzschutz an einer Flanschverbindung kann eine solche Schutzmaßnahme sein. Bei der Risikoabschätzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind auch die Art des Gefahrstoffes und die Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. auftretende Undichtigkeit bei zeitgleichem ...

Stand: 27.06.2023

Dialog: 43782

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 BetrSichV auch insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.Die Prüfungen sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung". Für überwachungsbedürftige Druckanlagen gilt (gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV): "Die Kriterien für die Einstufung von unter Druck stehenden Fluiden in die Fluidgruppen 1 und 2 beziehen sich in Zukunft ebenso wie in der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377