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Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Ist eine Rohrleitung für Sauerstoff (gasförmig, Fluidgruppe 1) PS= 30 bar und DN 300 im Betrieb prüfpflichtig als überwachungsbedürftige Anlage?

Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...

Stand: 29.06.2022

Dialog: 43653

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

und Flüssigkeiten genannt. Gehört der enthaltene Stoff zu einer der hier aufgezählten Kategorien (Buchstaben aa bis ee), handelt es sich somit um eine überwachungsbedürftige Anlage.Maßgeblich für die Prüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Rohrleitungsanlagen sind die im Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV enthaltenen Tabellen 8 bis 11. Bei den in den Tabellen aufgeführten Druckwerten handelt ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Sind Gaswarneinrichtungen für Kältemittelanlagenräume (gefüllt mit R134a und R404a) erforderlich?

Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zunächst die Risiken einer möglichen Freisetzung von R 134a und R 404a sowie die ggfs. weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung von PSA) zu betrachten. Es handelt sich bei beiden v. g. Kältemitteln um Stoffe bzw. Stoffgemische ...

Stand: 10.02.2021

Dialog: 25943

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

als auch für die Festigkeitsprüfung sind hier Höchstfristen von 5 Jahren angegeben. Im Regelfall sind die wiederkehrenden Prüfungen für diese Rohrleitungsanlagen von zugelassenen Überwachungsstellen zu prüfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen durchgeführt werden können (siehe BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 6 Tabelle 8 und Tabelle 9 sowie Nr. 7 Tabelle 12).Zum Umfang ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 BetrSichV auch insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.Die Prüfungen sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646