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Handelt es sich bei einem Umzug einer Druckanlage incl. Behälter in ein anderes Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung?

Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 05.02.2024

Dialog: 43896

Ab wann wird aus einem ortsbeweglichem Behälter ein ortsfester Behälter?

Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten ...

Stand: 15.02.2019

Dialog: 42589

Welche Prüffristen für Druckminderer an Schweißgeräten können derzeit als Stand der Technik angesehen werden?

Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...

Stand: 08.12.2023

Dialog: 4373

Sind Wasser- und Ölkühler von Verdichtern nach Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 4 wie Druckanlagen zu behandeln?

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen. Sofern es sich bei den Wasser- und Ölkühlern vom Verdichtern um Druckgeräte handelt (maximal zulässiger Druck (PS) von über 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt von > 50 bar*Liter), sind diese überwachungsbedürftige Anlagen und entsprechend zu behandeln. Hierbei ist dann Anhang 2 Abschnitt 4 Nrn. 6.30 bis 6.30.2 der BetrSichV zu beachten.Handelt es sich nicht um ...

Stand: 12.05.2017

Dialog: 29204

Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

sind. Aus dem Schnittpunkt PS/V des Diagramm 4 ergibt sich keine Kategorieeinteilung, sondern die Zuordnung zu Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2014/68/EU. Dies hat zur Folge, dass es sich um keine überwachungsbedürftige Anlage handelt (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1). Für den Betrieb dieser Druckbehälter(anlagen) sind demnach die §§ 3 und 14 der BetrSichV maßgeblich. Aus diesen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

Erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, die in den Anwendungsbereich gemäß § 1 der 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) fallen, müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.Das zitierte DVGW-Arbeitsblatt entspricht dem Stand 10/2014 und bezieht sich noch auf die "alte" Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Demnach galt, dass vom bzw. im Auftrag des Eigentümers der Gasleitungsanlage au ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581

Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

anderer Rechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, z. B. 9. ProdSV, falls die Fackel eine Maschine darstellt, 11. ProdSV, wenn sie Geräte, Schutzsysteme und/oder Sicherheits-. Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU enthält oder ein solches ist oder EMVG, sofern es sich um ein Betriebsmittel handelt, das elektromagnetische Störungen verursachen ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

einen einfachen Druckbehälter handelt, wäre Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.8 Tabelle 1 i. V. m. Nr. 6 Tabelle 7 anzuwenden. Die Höchstfristen für den Druckbehälter sowie die Druckanlage entsprechen in diesem Fall den vorgenannten.Als einfache Druckbehälter gelten alle serienmäßig hergestellten geschweißten Behälter,− die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind,− die zur Aufnahme von Luft ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234