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Rechercheergebnisse

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Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Schulungspflicht Diisocyanate: Im Anhang XVII Nr. 74 der REACH-VO sind Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische ...

Stand: 28.08.2023

Dialog: 43816

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

vorgegebenen Verwendungen eingesetzt, müssen die Anforderungen des Titels V – Nachgeschaltete Anwender erfüllt werden. ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

. Kann er dies nicht, so hat er die Anforderungen nach Titel V – nachgeschaltete Anwender – zu erfüllen (z.B. eigener Sicherheitsbericht). Wird ein neuer Stoff durch chemische Umwandlung hergestellt, muss dieser nach Titel II registriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Stoff in oder außerhalb der EU vermarktet wird. REACH bezieht sich grundsätzlich auf die Herstellung von Stoffen. ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

" sich der Stoff der Kandidatenliste befindet. Ferner müssen alle Informationen mitgeteilt werden, die aufgrund des Vorliegens dieser Stoffe notwendig sind, um die sichere Verwendung zu gewährleisten.Die Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen wurden entsprechend angepasst. ("Leitlinie zu Stoffen in Erzeugnissen", 4. Auflage, Helsinki, European ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800