Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

Eine Unterschrift der Jugendlichen ist i.d.R. nicht erforderlich. Grundsätzlich muss bei Fragen der Unterzeichnung die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und Kindern (siehe dazu auch § 106 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) bedacht werden. Dies ist jedoch insbesondere für Verträge von Bedeutung, die für Jugendliche nachteilig sind oder sein können. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379

Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberHierzu steht in den Durchführungsanweisungen:"Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 4594

Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

der Prävention":"Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen"Nähere Erläuterungen zum § 13 ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Darf ein 16-jähriger Auszubildender im Rahmen seiner Ausbildung nach entsprechender Schulung Flurförderfahrzeuge bedienen?

von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberHierzu steht in den Durchführungsanweisungen:"Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 2420

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141

Darf ein gehörloser Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände einen Gabelstapler fahren?

sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erbracht werden. Das kann beispielsweise über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden."In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer ...

Stand: 25.10.2018

Dialog: 4758

Müssen Beauftragte für Inklusion schriftlich bestellt werden?

von Inklusionsbeauftragten hat der Gesetzgeber im SGB IX keine Vorgaben gemacht. Formvorschriften bestehen also insoweit nicht.Die Bestellung von Inklusionsbeauftragten erfolgt durch eine „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“ des Arbeitgebers, indem dieser einen Auftrag im Sinne von § 662 BGB erteilt. Gerade wegen dieser „Freiheit“ der Handhabung macht es Sinn, die Eckdaten der Beauftragung schriftlich ...

Stand: 30.08.2022

Dialog: 43623