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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 361 bis 368 von 368 Treffern

Ich bin Einzelunternehmer und miete 2 x jährlich einen LKW für ca. 14 Tage mit dem bis zu 4 Personen fahren. Welche Karten benötige ich?

Es muss unterschieden werden zwischen Fahrerkarte und Unternehmenskarte.Die Fahrerkarte ist persönlich. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Der Besitz der Fahrerkarte, die die gesamten Tagesaktivitäten speichert, ist Voraussetzung für die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 5772

Darf der Arbeitgeber die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitszeiten einseitig dem Arbeitnehmer aufgeben?

, sofern er bzw. die von ihm bestellt verantwortliche Person durch stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Die Androhung von Abmahnungen und anderer Konsequenzen ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Eine Bewertung der Zulässigkeit von arbeitsrechtlichen Maßnahmen muss den Einzelfall betrachten. Zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen können wir keine Beratung anbieten ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12979

Ist der Auf- und Abbau von Messeständen an einem Sonntag erlaubt oder ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ist eine wei ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 13377

Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer einer Sicherheitsfirma am Flughafen kein einziges Wochenende im Monat frei bekommen?

Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag ...

Stand: 02.10.2018

Dialog: 1974

Wie ist bei Mehrfachbeschäftigungen die Sollarbeitszeit zu berechnen?

Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern indivi ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 43543

Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Dieses muss im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Landes dem nicht entgegenstehen. Das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" gibt zudem hinreichende Informationen.  Der in § 2 Abs. 1 der BGV A1 enthaltene Verweis macht nur aufmerksam auf die Maßnahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311

Sind auf einer Baustelle mit Subunternehmern durch den Auftraggeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen? Falls ja, wie viele?

/Subunternehmer-  Abstimmungsaufwand-   ...und ist unabhängig davon, ob der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter die Beauftragung vornimmt.Da die BaustellV von "geeigneten" Koordinatoren spricht, ist nicht auszuschließen, dass auch FaSi für diese Aufgabe ausgewählt werden. Hierbei muss allerdings sichergestellt sein, dass die FaSi nicht durch die gleichzeitige Bestellung als Baustellenkoordinator ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 18749

Wie verhalte ich mich bei Arbeitsüberlastung in einer Firma, die verstärkt Stellen abbaut?

oder den Betriebsrat (noch einmal) ansprechen.Kennen Sie den Grund bereits, dann liegt es in Ihrem Ermessen, ob sie bereit und fähig sind, die geforderte Mehrarbeit zu leisten. Da Sie gerne arbeiten, aber gleichzeitig das Gefühl haben, dass sich etwas an Ihrer derzeitigen Situation ändern muss, ist es wichtig Ihre persönliche körperliche und psychische Belastungsgrenze festzulegen. D.h. Sie könnten ...

Stand: 21.01.2019

Dialog: 1459

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