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Ergebnisse 1 bis 7 von 7 Treffern

Muss die Sifa die Betriebsanweisungen prüfen, z.B. jährlich?

beratend mitwirken sollten.Fazit:Eine Überprüfung der Betriebsanweisungen in einem vorbestimmten Zyklus ist sicherlich zu befürworten, jedoch ist dies nicht die Aufgabe der Sifa, sondern des entsprechenden Verantwortlichen. Dieser kann sich bei Bedarf durch die Sifa beraten lassen. ...

Stand: 02.11.2023

Dialog: 26600

Ist es zwingend notwendig, dass die Sifa den kleinen Asbestschein benötigt, obwohl sie selbst keine Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführt, sondern nur andere Beschäftigte des Unternehmens?

nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen Sachkundeschein haben, wenn es schon eine andere sachkundige Person im Unternehmen gibt.Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Beschäftigte, der Asbestarbeiten durchführen soll, einen Sachkundeschein hat. ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 43834

Wer darf Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...

Stand: 15.10.2024

Dialog: 42961

Welche Zeiträume sind in der TRGS 524 unter dem Begriff "regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme" zu verstehen?

Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV ...

Stand: 26.11.2015

Dialog: 25366

Lässt sich die eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV wieder auffrischen?

Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.Di ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 44071

Wer darf die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 durchführen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 43909

Gibt es spezielle Anforderungen an die Bekleidung beim Umgang mit Epoxidharzen oder reichen die oft empfohlenen Einweg-Overalls aus?

Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang mit Epo ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 12713