Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 501 bis 504 von 504 Treffern

Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

über den Verlauf der Fluchtwege, über die bei Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge erforderlichen Maßnahmen und die Kennzeichnung sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens jährlich erfolgen. Ein nach Abschnitt 10 Absatz 1 notwendiger Flucht- und Rettungsplan ist in die Unterweisung einzubeziehen. Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

oder verpackt wird."Somit ist das Weglassen des Namens eines als gefährlich eingestuft Stoffes sowohl bei der Kennzeichnung nach CLP als auch im Sicherheitsdatenblatt nach REACH ohne Genehmigung einer alternativen chemischen Bezeichnung durch die ECHA gemäß ChemSanktV eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß der Information „Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht. Handreichung Straf- und Bußgeldvorschriften ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

und sicherzustellen, dass sie der Maschine (dem Produkt) beiliegt und6. die CE-Kennzeichnung nach § 5 9. ProdSV anzubringen.Darüber hinaus müssen Sie zu Beginn der Risikobeurteilung prüfen, ob andere rechtsrelevante Herstellervorschriften, wie zum Beispiel die der Druckgeräterichtline, der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie, der RoHS-Richtlinie mit den jeweils im Amtsblatt der EU veröffentlichten ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383

Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten. Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. In der Praxis hat sich bewährt, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen. Verantwortlichkeiten ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871

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