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Kann die BG bei Zeitungszustellern von einer nicht versicherten Tätigkeit ausgehen, wenn diese während der Zustellung ihren Privat-PKW benutzen?

Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 18659

Ist ein Unfall innerhalb der Wohnung bei Rufbereitschaft ein Arbeitsunfall?

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage:  "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachles ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 13257

Fällt die vom Arbeitgeber angeordnete Teilnahme an einer Kundgebung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung". Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes und ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 8242

Wie ist der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während Raucherpausen auf der Baustelle geregelt?

"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 9659

Entstehen für meinen Arbeitgeber in der Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes weiterhin Kosten durch den Beitrag zur Berufsgenossenschaft?

Das Beschäftigungsverhältnis wird durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nicht berührt. Auch wird von einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Beitragspflicht nicht berührt. Unter § 1 Erstattungsanspruch des Aufwendungsausgleichsgesetzes -AAG- ist folgendes geregelt: (1) Die Krankenkassen mit Ausnahme ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 11070

Wie ist der Versicherungsschutz von Kunden geregelt, die in unserem Lager Ware abholen und diese mit eigenem elektrischen Werkzeug teilen?

Es müssen zwei Fälle unterschieden werden: 1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig oder 2. ist der Kunde "Privatmann". Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist. zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen. Der Mitarbeit ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 13205

Ist eine Praktikantin, die nicht mehr zur Schule geht und ein freiwilliges Praktikum machen möchte, über die BG versichert?

Ein Praktikum dient der Aneignung von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in einem Betrieb zur Vervollständigung der Gesamtausbildung im Beruf. Die Bau-BG hat in Bezug auf den Versicherungsschutz von Praktikanten folgendes veröffentlicht: "Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich Prak ...

Stand: 17.11.2014

Dialog: 22272

Sind die Wege Wohnung - Berufschule bzw. Berufsschule - Arbeitsstätte wie normale Wege zur Arbeit bei der BG versichert?

Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen Woh ...

Stand: 04.09.2014

Dialog: 4007

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