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Müssen auch die Bürogeräte der Außendienstmitarbeiter im Home-Office regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden?

der wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wie die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28630

Muss der Arbeitgeber Beschäftigten im Homeoffice einen Feuerlöscher und einen Verbandkasten zur Verfügung stellen?

von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...

Stand: 16.08.2021

Dialog: 28379

Wer ist für die Prüfung von privaten elektrischen Betriebsmitteln, die bei der Teleheimarbeit eingesetzt werden, zuständig?

Kaffeemaschine am häuslichen Arbeitsplatz nicht zum Arbeitsmittel wird, welches unter die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung fällt. Die nötigen Maßnahmen sollten unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes erörtert und geklärt werden.Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Regelungen zur Telearbeit sollten so abgefasst werden, dass Missverständnisse ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 4332

Nach welchen Vorgaben muss ein mobiler Arbeitsplatz in der Wohnung gemäß Gefährdungsbeurteilungs-Maßstäben beurteilt werden?

Sie die dort genannten Informationen zu nutzen. Insbesondere möchten wir auf die Informationen zur Mobilen Arbeit unter der Nummer 3.1.1.1.1. Arbeitsstättenverordnung hinweisen.Weiterhin bietet die FBVW-402 „Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ hilfreiche Informationen.Hinweis:Auf die Informationen der DGUV zum Thema "Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und gesund" möchten ...

Stand: 03.03.2021

Dialog: 43459

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

ArbStättV nur§ 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,§ 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind.Zusammengefasst sind für Telearbeitsplätze folgende Regelungen und Arbeitsschutzmaßnahmen ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

dem Arbeitgeber in Form von Telearbeit zuhause leisten, gelten grundsätzlich dieselben arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie für Beschäftigte, die im Betrieb ihre Arbeitsleistung erbringen. Dazu zählen unter anderem das ArbSchG und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von „Telearbeit“ werden im Allgemeinen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ei ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

ist damit auch in Fällen von BYOD im Rahmen der Vorschriften der Verordnung für den sicheren Gebrauch der eigenen Endgeräte verantwortlich.“Als Empfehlung wie mobile Arbeit als Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten z. B. zu den verwendeten Arbeitsmitteln sicher gestaltet werden kann, wird auf den „Check–up Homeoffice“ des IAG verwiesen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516