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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition für Nachtarbeit und Nachtarbeitnehmer findet sich im § 2 ArbZG:" Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, dieauf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei einem Stellenwechsel auch für den nachfolgenden Arbeitgeber gültig?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...

Stand: 13.08.2014

Dialog: 21792

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäß § 618 BGB, § 62 HGB i.V.m. § 5 ArbStättV verpflichtet, einen solchen zu gewährleisten. Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten führt dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt ein generelles Rauchverbot für seinen Betrieb ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183

Welche persönlichen Daten der Beschäftigten hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt für die Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“ Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss ...

Stand: 20.06.2014

Dialog: 21389

Hat der Mitarbeiter an der Pflichtvorsorge teilgenommen, wenn er die klinische Untersuchung nach § 6 (2) ArbMedVV ablehnt?

Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 20381

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

für die Veranlassung von Pflichtvorsorge dargelegt. Mit deren Hilfe sollen die betrieblich Verantwortlichen in die Lage versetzt werden, praxisnah und möglichst ohne Inanspruchnahme externer Fachleute oder messtechnischer Dienste die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen kann, am Arbeitsplatz durchzuführen und die Indikation zur Veranlassung ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

Krankenvorgeschichte und fragt, welche beruflichen Tätigkeiten bislang ausgeübt wurden. Er/sie berät den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und zu seinen/ihren persönlichen Risiken. Für eine sinnvolle individuelle Aufklärung und Beratung des/der Beschäftigten können weitere Untersuchungen erforderlich sein (wie zum Beispiel ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931