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Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

eine Pflichtvorsorge zu veranlassen oder ein Vorsorgeangebot zu unterbreiten oder Wunschvorsorge zu ermöglichen. Im Anhang der ArbMedVV ist dieser Grundsatz des Arbeitsschutzes explizit zwar nur entsprechend bei dem Vorsorgeanlass „Lärm“ klarstellend aufgeführt, er gilt aber generell.“Quelle: Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), Arbeitsmedizinische Prävention Fragen und Antworten (FAQ), Dezember 2017. Link: https ...

Stand: 01.10.2018

Dialog: 42471

Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angeboten. ...

Stand: 12.03.2024

Dialog: 9237

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

Dürfen auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung für den Arbeitnehmer betriebsärztliche Empfehlungen stehen?

der arbeitsmedizinischen Vorsorge und − die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist. Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 43916

Muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über mögliche Wunschvorsorgen informieren?

. Die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) „Wunschvorsorge“ beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; abrufbar als Broschüre mit der Artikelnummer A458 unter www.bmas.de) ."Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre A458 des BMAS möchten wir gesondert hinweisen. Insbesondere die Nummer 1. Zugangswege zur Wunschvorsorge enthält ...

Stand: 12.09.2023

Dialog: 43818

Kann der Unternehmer die Form und Art der Einbestellung der Probanden für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge frei wählen, also beispielsweise diese telefonisch einbestellen?

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 21520

Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

Die Antwort mit Erläuterung findet sich unter Nr. 1.55 und 1.56 in den Fragen und Antworten (FAQ) zur Arbeitsmedizinischen Prävention des Ausschusses für Arbeitsmedizin (Stand Juni 2019).1.55. Was bedeutet „Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch" im Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen"?Wird beim Schweißen und Trennen von Metallen die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt/die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.Hält der Arzt oder die Ärztin aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872