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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie lang muss bei abgelehnter Angebotsvorsorge die Frist zur Wiedervorstellung formuliert werden?

, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...

Stand: 29.01.2021

Dialog: 43135

Ist beim Tragen einer Halbmaske (EN 140) mit Partikelfilter P2 (EN 143) für max. 2 Stunden/Tag, eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig?

und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" finden sich unter dem Punkt 3 Konkretisierungen für den Begriff "regelmäßig".Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(...)(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42362

Gilt die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch, wenn ein entsprechender Immunschutz für verschiedene Erreger besteht?

(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 44083

Muss ein Mitarbeiter den Termin für eine Angebotsvorsorge verpflichtend wahrnehmen?

, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...

Stand: 16.03.2023

Dialog: 43113

Welche Vorsorge ist bei hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen erforderlich?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...

Stand: 09.04.2022

Dialog: 43661

In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Umgang mit Gefahrstoffen - wann ist eine G40 Untersuchung durchzuführen?

oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...

Stand: 12.06.2021

Dialog: 13698

Ab wann ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge verpflichtend (z.B. gibt es bei Toluol eine Angebots- und eine Pflichtvorsorge)? Wo sind arbeitsmedizinische Vorsorgen zu dokumentieren?

arbeitsmedizinische Erkenntnisse dieses sagen. Näheres in Bezug auf die "Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" ist der Arbeitsmedizinischen Regel "AMR Nummer 2.1" zu entnehmen. Nach § 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber im Falle von Pflichtvorsorge eine Vorsorgekartei mit Angaben über Anlass, Tag und Ergebnis jeder Untersuchung zu führen; die Kartei kann automatisiert geführt ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 18839