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Ist es möglich, eine weitere Elternzeit zu nehmen, nachdem ich seit einem Jahr wieder arbeite?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 18757

Kann ich als Teilzeitbeschäftigte ebenfalls die einstündige Stillpause (2x30 min) in Anspruch nehmen?

vorzuschlagen. Es bietet sich dabei ein späterer Arbeitsbeginn oder ein früheres Ende der Arbeitszeit an. Erfahrungsgemäß ergeben sich bei diesen Varianten kaum Interessenkollisionen. In der Regel wird eine für beide Parteien zufriedenstellende und einvernehmliche Lösung gefunden. ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 4726

Kann die verbleibende Elternzeit des ersten Kindes bei der Geburt des zweiten Kindes an diese Elternzeit drangehängt werden?

Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 8642

Darf der Arbeitgeber die Elternzeit erst einmal nur für 1 Jahr bestätigen, obwohl sie für 2 Jahre beantragt wurde?

Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 28201

Wie verhalte ich mich, wenn ich von meiner Firma bzgl. des Mutterschutzes unter Druck gesetzt werde?

Sie Ihre Schutzfrist nehmen möchten, muss Sie Ihnen der Arbeitgeber gewähren. Weder darf er Sie zu Arbeitsleistungen am Firmensitz oder zu Hause noch zu Bereitschaftsdiensten verpflichten. Wenn Sie diesbezüglich weiterhin Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie um Unterstützung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde bitten. Welche Rechte Sie in der Elternzeit haben, kann Ihnen die zuständige ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 18860

Dürfen wir für eine geplante Einstellung einer Schwangeren einen zweckbefristeten Vertrag abschließen?

Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat der Arbeitg ...

Stand: 07.02.2019

Dialog: 11492