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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 6 von 6 Treffern

Darf eine schwangere Arzthelferin in einer dermatologischen Praxis als Assistenz an Eingriffen mit einem Laser weiter teilnehmen?

). Beim Auftreten von Stäuben oder Nebeln infolge der Anwendung ist zusätzlich auf die gängigen Schutzmaßnahmen (Augenschutz, Absaugung u. a.) zu achten. ...

Stand: 11.09.2023

Dialog: 4542

Darf eine schwangere Gynäkologin einen CO2-Laser zur Abtragung von Kondylomen bedienen?

sowie das Tragen von einfachem Nasen-Mundschutz reichen nicht aus, um die Beschäftigten von schädlichen Wirkungen vor chirurgischen Rauchgasen zu schützen. Eine zusätzliche örtliche Rauchgas-Absaugung kann Abhilfe schaffen. Weitere präventive Schutzmaßnahmen sollen entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in der gesetzlich geforderten Rangfolge umgesetzt werden. Vorrang haben technische ...

Stand: 14.02.2020

Dialog: 43057

Was darf ich als schwangere Zahnarzthelferin noch machen?

der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...

Stand: 14.07.2023

Dialog: 20845

Kann ein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft aus aktuellem Anlass wiederholen?

MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden. Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet ...

Stand: 07.05.2024

Dialog: 29315

Stimmt es, dass nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann?

und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...

Stand: 11.06.2024

Dialog: 6230

Was ist bei einer werdenden Mutter bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege zu beachten?

. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen.Individuelles, ärztliches BeschäftigungsverbotDas ärztliche Beschäftigungsverbot berücksichtigt den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Es ist in § 16 MuSchG geregelt und kann nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden, wobei folgende Voraussetzungen zu beachten ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 1224