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Wie ist der Begriff vergleichbare Tätigkeiten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszulegen?

Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 16658

Zählen psychische Gefährdungen nun bei allen Tätigkeiten zu den "wesentlichen" Gefährdungen?

Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...

Stand: 26.06.2018

Dialog: 42326

Ist es sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung den Teil der psychischen Belastungen unabhängig von der restlichen Beurteilung durchzuführen?

: Der Arbeitgeber hat weitgehende Freiheiten, wie er die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung angeht. Empfohlen wird jedoch die zeitgleiche, zumindest zeitnahe Gefährdungsbeurteilung aller Faktoren durch ein Gremium. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.gda-psyche.de  ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 23785

Muss neben der Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten auch eine Zusammenfassung für den Gesamtbetrieb erstellt werden?

Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen•      das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,•      die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und•      das Ergebnis ihrer ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 43903

Gilt die DGUV Vorschrift 1 und somit die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch für Studierende?

:"Während das staatliche Arbeitsschutzrecht (ausschließlich) der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der „Beschäftigten bei der Arbeit“ dient und den „Arbeitgeber“ verpflichtet (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), gelten Unfallverhütungsvorschriften für „Unternehmer“ und „Versicherte“ (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42628

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