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Muss ein SIGE-Plan unabhängig von der Anzahl und der Dauer der gefährlichen Arbeiten erstellt werden?

Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20775

Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Gilt die Baustellenverordnung bei der privaten Errichtung eines Einfamilienhauses?

Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen ...

Stand: 13.11.2017

Dialog: 2086

Kann eine Vorankündigung nach BaustellV nach Beginn der Arbeiten erstellt werden?

und anzupassen. Wenn in der Planungsphase keine Vorankündigung erstellt wurde, muss der für die Ausführung bestellte SiGeKo den Bauherren zumindest darauf aufmerksam machen, dass dieser der Verpflichtung zur Erstellung und Übersendung noch nachkommen muss. Die Verpflichtung zur Übersendung der Vorankündigung bleibt, auch wenn sie so erst in der Ausführungsphase bei der Behörde eingeht. ...

Stand: 31.03.2025

Dialog: 43494

Fällt das Verlegen einer Versorgungsleitung von der Straße ins Haus unter die Baustellenverordnung, so dass ein SiGeKo zu bestellen ist?

. Da diese keine Lockerung des Arbeitgeberbegriffs vorsehen, gilt der o. g. § 3 Abs. 1 BaustellV. Im weiteren Schritt bestimmt die BaustellV unter Berücksichtigung von Nr. 2 RAB 31, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich ist oder nicht. Unabhängig davon, sind die Arbeiten der EVU und der beteiligten Unternehmen in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25547

Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und beaufsichtigen wie weitere beauftragte Koordinatoren. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Parallelen zwischen Bauherrn und Unternehmer mit entsprechenden Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben sind u. E. so nicht übertragbar. Der Bauherr ist kein Arbeitgeber/Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Allerdings kann er gemäß § 7 BauStellV ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081