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Wie werden "mobile work-Beschäftigte" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses berücksichtigt?

in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, beurteilt und dokumentiert werden. Somit fallen die Beschäftigten des "Mobile Work" auch unter das Arbeitssicherheitsgesetz und finden damit Berücksichtigung bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem ASiG, nämlich bei der Grundbetreuung, der betriebsspezifischen Betreuung und dem Arbeitsschutzausschuss. Somit sind die Beschäftigten des "Mobile Work" mitzurechnen. ...

Stand: 02.10.2024

Dialog: 43937

Wie ist der Arbeitsschutzausschuss zu besetzen, wenn der Betrieb sich für das Unternehmermodell entschieden hat?

und arbeitsmedizinische Betreuung die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Umgangssprachlich-Unternehmermodell) gewählt hat, ist er in diesem Fall auch in diesen Rollen zu sehen.Somit sind die weiteren Teilnehmer der Sicherheitsbeauftragte, ggfs ein zweiter nach neuer DGUV Vorschrift 1 und zwei Mitglieder des Betriebsrates.Im Unternehmermodell hat der Arbeitgeber ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42352

Muss ein Unternehmen, das das alternative Betreuungsmodell gewählt hat und mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, auch einen Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG bilden?

. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen." Hinweis:Auf den Flyer der UK PT zum Thema "Arbeitsschutzausschuss" und die Informationen der BGW zur alternativen Betreuung möchten wir hinweisen. ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 24360

Kann dem Betriebsrat vorgegeben werden, seine Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss zu begrenzen?

. Sinn und Zweck des ASiG ist, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit einem „möglichst hohen Wirkungsgrad“ „vor Ort“ am Arbeitsplatz ergriffen werden. Daraus ergibt sich gemäß § 11 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Betrieb einzeln einen ASA einzurichten. Der Sinn und Zweck legt es auch nahe, dass die Sitzungen des jeweiligen ASA örtlich im Einzelbetrieb stattfinden. Betriebsspezifische Lösungen ...

Stand: 20.06.2022

Dialog: 43677

Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...

Stand: 10.08.2022

Dialog: 17125

Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

des Siebten Buches SozialgesetzbuchDie Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 ASiG und in der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" genannt . Danach gehört die Mitwirkung an den Arbeitsschutzausschusssitzungen zu den originären Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Ausschusssitzungen ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952