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Rechercheergebnisse

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Gilt die Pflicht zur Bestellung eines Ersthelfers auch für den Unternehmer als alleiniger Versicherter?

In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV  ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 1841

Müssen Ich-AGs in Bezug auf die Beauftragung von Subunternehmen auf Baustellen über Ersthelfer verfügen?

nach Ersthelfern hinweisen und den Nachweis von Ersthelfern zum Gegenstand des Vertrages machen. Wenn Ihr Unternehmen nicht selbst auf der Baustelle tätig wird, macht es auch wenig Sinn, von Ihnen die Ausweisung von Ersthelfern zu verlangen. Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihren Generalunternehmer darauf hinweisen, dass die geforderten Ersthelfer von den Subunternehmen gestellt werden und dafür Sorge tragen ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 3102

Müssen Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden?

unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Mit Hilfe der der Erst- und Brandschutzhelfer soll sichergestellt werden, dass im Falle eines Notfalls andere Beschäftigte unterstützt bzw. versorgt werden. Dies ist im Homeoffice nicht gegeben, da hier die Beschäftigten im Regelfall alleine ...

Stand: 18.10.2019

Dialog: 42883

Müssen Ersthelfer mit Ausbildung als Krankenpflegehelfer an der Nachschulung in Erster Hillfe teilnehmen?

Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt." Mit dem dritten Abschnitt -Erste Hilfe- des vierten Kapitels der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", werden Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb und zu Ersthelfern getroffen, die die zur Erfüllung der sich aus § 10 ArbSchG ergebenden Pflichten konkretisieren. Grundsätzlich ...

Stand: 19.08.2024

Dialog: 2499

Sind Ersthelfer zu bestellen oder zu benennen?

Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , die in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer regelt:Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bis zu 20 ...

Stand: 09.11.2022

Dialog: 43721

Müssen bei Testingenieuren, die für max. zwei Wochen im Ausland an einem festen Standort entsendet werden, Ersthelfer zur Verfügung stehen?

des berufsgenossenschaftlichen Aushangs zur „Ersten Hilfe“ Anschriften und Telefonnummern vorhandener Rettungsdienste, Ersthelfer, Betriebssanitäter, nächster Ärzte, Krankenhäuser und die verkehrsmäßigen Möglichkeiten zu deren Erreichung sowie im Betrieb selbst vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen anzugeben." Regelungen zu Anzahl der Ersthelfer sind in den DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" - Erste ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 12155

Müssen Reinigungskräfte/-teams, die außerhalb der Öffnungszeiten in einem Schwimmbad tätig sind, eine offizielle Ersthelferqualifikation besitzen?

. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen ...

Stand: 22.04.2025

Dialog: 44111

Muss der Unternehmer oder der Mitarbeiter die Qualifikation und die Bestellung zum Ersthelfer haben?

. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen ...

Stand: 09.09.2025

Dialog: 44187