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In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

tätig sind.(5) Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. ..." Eine Mindestbeschäftigungszeit wird in der ArbStättV nicht genannt. Hieraus ergibt sich, dass jeder Arbeitsplatz, der unter die genannte Definition fällt, unabhängig von der zeitlichen Komponente, als Bildschirmarbeitsplatz ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

und Eingabemittel zusätzliche Flächen für Schriftgut und weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Um eine flexible Anordnung aller Arbeitsmittel zu ermöglichen, muss die Arbeitsfläche mindestens 1600 mm breit und mindestens 800 mm tief sein. Bei Verwendung von nur einem Bildschirm, geringem Arbeitsmittelbedarf und wenig Schriftgut darf die Arbeitsflächenbreite auf 1200 mm verringert werden. (3) Für sonstige ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

von Gewerbetreibenden gewerbsmäßig durch. Gleichzeitig wird die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlassen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert.Hinweis: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015