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Ist der Lehrer-Computerarbeitsplatz in den DV-Räumen ein Bildschirmarbeitsplatz?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1170

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...

Stand: 05.06.2025

Dialog: 42827

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

(*)." ((*) in der aktuellen Version der ArbStättV werden Bedienerplätze in § 1 Abs. 5 Nr. 1 angesprochen). ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

sein sollen. Weiter ist einem Bürarbeitsstuhl eine Benutzerinformation beizufügen.Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Arbeitgeberr die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen, die Herstellerangaben und die relevanten Normen, z. B. DIN EN 1335-3 ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732