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Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875

Wo wird rechtsverbindlich erläutert, wie ein Flucht- und Rettungsplan auszusehen hat?

einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 43695

Was sind angemessene Zeitabstände für Flucht-/Rettungsübungen?

Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...

Stand: 23.10.2024

Dialog: 4953

Muss in einem Rathaus bzw. Verwaltungsgebäude ein Flucht- und Rettungswegeplan zwingend vorhanden sein oder reicht die Beschilderung bzw. Ausschilderung aus?

In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 8137

Ist es zulässig, die Standorte für ein Zeiterfassungssystem in den Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen?

sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über: 1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage ...

Stand: 09.10.2024

Dialog: 42904

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804

Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein?

Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...

Stand: 27.05.2024

Dialog: 28939

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen."Darüber hinaus fordert Absatz 4:"Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357