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Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?

Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43674

Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein?

- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein." ...

Stand: 27.05.2024

Dialog: 28939

Ist es zulässig, die Standorte für ein Zeiterfassungssystem in den Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen?

sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über: 1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage ...

Stand: 09.10.2024

Dialog: 42904

Ist die Erkennbarkeit des Flucht- und Rettungswegeplanes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung verpflichtend?

In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 15671

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 13934

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. […]"Abschnitt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" führt unter Absatz 2 aus:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.[...]"Bei einem Flucht- und Rettungsplan geht es nicht um ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357

Gibt es eine vorgeschriebene Höhe für die Anbringung der Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien?

über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 16309

Wo wird rechtsverbindlich erläutert, wie ein Flucht- und Rettungsplan auszusehen hat?

müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über:1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 43695

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804