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Gibt es zur Abgrenzung der Verkehrswege für die Kennzeichung eine Vorgabe?

Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...

Stand: 21.03.2025

Dialog: 3013

Gibt es für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerplätzen verbindliche Vorschriften?

der Allgemeinbeleuchtung erhöht. (3) Rot-weiße Streifen sind vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Baugruben).  (4) An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen." ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 13666

Müssen Stoßkanten unter 2,00 m gekennzeichnet werden?

(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 22760

Wie sind die Verkehrswege zu kennzeichnen?

“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 43303

Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383

Wie breit muss die Linie der Bodenmarkierung von Verkehrswegen sein?

. Mindestbreite von Verkehrswegen Die Markierung der Verkehrswege zählt nicht mit zum Verkehrsweg, sondern begrenzt ihn. Die Mindestverkehrswegbreite muss also immer innen zwischen den Markierungen erfüllt sein. ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 9474

Müssen Anfahrschutze für Hallenstützpfeiler mit schwarz-gelber Markierung versehen werden?

Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 20558