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Rechercheergebnisse

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Dürfen Mindestgrößen von Arbeitsplätzen mit dem Hinweis auf die Vorgaben der englischen Muttergesellschaft unterschritten werden?

, zu berücksichtigen. (3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen. Fazit: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV muss der Arbeitgeber, die vorhandenen Gefährdungen ermitteln ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 4528

Ist der Begriff Bewegungsfläche nach ASR A1.2 gleichzusetzen mit dem Begriff der Benutzerfläche aus DIN 4543-1 bzw. DGUV Information 215-441?

Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...

Stand: 07.09.2016

Dialog: 22491

Darf sich die Bewegungsfläche des vorderen Platzes mit dem Verbindungsgang zum hinteren Platz überlagern?

sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt."Nach Punkt 5.1.2 muss die Tiefe und die Breite der Bewegungsfläche für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen mindestens 1,00 m betragen.Nach Punkt 5.1.5 dürfen sich Bewegungsflächen nicht überlagern mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze und Flächen für Verkehrswege, einschließlich Fluchtwegen und Gängen zu anderen Arbeitsplätzen und Gängen zu gelegentlich genutzten ...

Stand: 08.01.2025

Dialog: 42486

Welche gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Raumgröße gelten für ein Büro, das von drei Personen genutzt werden soll?

) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen. (4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung ...

Stand: 13.01.2025

Dialog: 4231

Ist bei Bedien- und Verkehrsflächen in Laboratorien die DIN EN 14056 oder die ASR A1.2 als Mindestanforderung maßgeblich?

ist ebenfalls zu verbreitern, wenn der Raum beispielsweise durch Hocker, herausziehbare Schreibplatten, Gerätewagen, Racks oder Unterbauten dauerhaft eingeengt wird (Abbildung 23). Wartungsgänge, beispielsweise zwischen zwei Reihen von sich mit den Rückseiten gegenüberstehender Gaschromatographen, dürfen auch eine geringere Breite als 0,90 m haben. Reine Verkehrswege ohne Bedienflächen müssen mindestens 0,90 ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 42602

Wieviel qm hat mein Büroarbeitsplatz, wenn mehr als zehn Büroarbeitsplätze in einem Büroraum unterzubringen sind?

. an die Luftqualität (siehe ASR A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43895

Darf die in der ASR A1.2 unter Punkt 5 (3) geforderte Grundfläche für Räume unterschritten werden?

sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen, z. B. an die Luftqualität (siehe ASR A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 42222

Kann ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch auch ein Einzelbüro beziehen, das kleiner als 8qm ist?

A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik, zu berücksichtigen.(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 42947