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Wer kann bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz straf- oder ordnunsgrechtlich belangt werden?

Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist für de ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 6788

Machen sich Beschäftigte strafbar, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen?

Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Beschäftigte im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen ...

Stand: 11.10.2024

Dialog: 3640

Gibt es eine Verjährungsfrist bei Verstößen gegen den § 11 Arbeitszeitgesetz?

Ordnungswidrigkeit kann in diesem Fall mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.Wer diese Handlung vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder diese Handlung beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 23 ArbZG). Wer die Gefährdung der Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers fahrlässig ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 11464

Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer bei regelmäßiger Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten

Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 1981

Ist es erlaubt, nach der normalen Arbeitszeit auszustempeln und dann trotzdem weiterzuarbeiten?

unterbleibt, da sie unter Umständen haftbar gemacht werden kann. Auf die Bestimmungen des § 22 "Bußgeldvorschriften" und des § 23 "Strafvorschriften" des ArbZG weisen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin.Des Weiteren besteht die Möglichkeit, zur Klärung der Angelegenheit mit der zuständigen Arbeitsschutzaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen und um Unterstützung zu bitten. ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 19507

Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, wenn Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß erfasst werden?

. Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG ordnungswidrig, wenn er entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich also auch für den Arbeitgeber nicht um einen Straftatbestand im Sinne des § 23 ArbZG. Hinweis:In Nordrhein-Westfalen können Sie sich unter der Rufnummer 0211 855 3311 von Montag bis Freitag ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 2333