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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

zu 1): Nach Artikel 17 Absatz 2 CLP sind sämtliche für das Kennzeichnungsetikett ausgewählte Produktidentifikatoren in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaates/der Mitgliedsstaaten zu beschriften, in dem/in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmten etwas anderes. Eine vergleichbare Regelu ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

können die Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 folgendermaßen bereitgestellt werden:a) auf Faltetiketten oderb) auf Anhängeetiketten oderc) auf einer äußeren Verpackung.1.5.1.2. Das Kennzeichnungsetikett auf einer inneren Verpackung muss mindestens Gefahrenpiktogramme, den in Artikel 18 genannten Produktidentifikator sowie Name und Telefonnummer des Lieferanten des Stoffes oder Gemischs enthalten."In den "Leitlinien ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

Gibt es nach der EG-Verordnung 1272/2008 Mindestgrößen bezüglich des Etiketts auf Produkten im Verhältnis zur Verpackungsgröße?

. Und nach Art. 31 Abs. 4 ist die Form, Farbe und Größe eines Gefahrenpiktogramms sowie die Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts entsprechen Anhang I Abschnitt 1.2.1 auszuführen. Konkrete Ausführung zur Kennzeichnung werden auch in den Artikeln 18 bis 33 genannt.Anhang I der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Ziff. 1.2.1.2. Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 7891

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.Da für Gemische ab dem 01.06.2015 für die Hersteller generell die Verpflichtung besteht, die Labelung nach GHS zu verwenden, kann es sich bei dem verwendeten Gefahrstoff nur um ein Gemisch aus Altbeständen handeln. Deren Abverkauf darf nach dem 01.06.2015 noch maximal 2 Jahre erfolgen. Je nach Aufwandsabschätzung sollte wegen der Verständlichkeit die Betriebsanweisung ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Wie ist eine bisher nicht gekennzeichnete Sprühflasche für Reiniger korrekt zu kennzeichnen?

eingestuft, so gewährleisten die Lieferanten (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler) dieses Stoffes oder Gemisches, dass der Stoff oder das Gemisch vor seinem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt wird (Artikel 4 Absatz 4 CLP-Verordnung).„Inverkehrbringen“ ist entsprechend Artikel 2 Nr. 18 CLP-Verordnung die entgeltliche ...

Stand: 23.07.2024

Dialog: 43882

Dürfen Produkte mit alter Kennzeichnung noch verbraucht werden, solange nach alter und neuer Kennzeichnung unterwiesen wird?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43082

Welche Vorgaben gelten bei der Verwendung/Herstellung/Lieferung von Diisocyanaten?

Jahre wiederholt werden.  Weiterführende Hinweise und HilfestellungenNationaler Helpdesk für Fragen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung:https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html Von ALIPA und ISOPA (europäische Verbände der Isocyanat-Hersteller) gibt es eine Informationsseite zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten:http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach ...

Stand: 24.05.2021

Dialog: 43532