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Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...

Stand: 18.08.2021

Dialog: 42511

Dürfen wir Gefahrgüter mit Lkw auf Paletten per Fähre nach Griechenland oder Finnland transportieren, wenn wir nur einen Gefahrgutbeauftragten für den Transport auf der Straße haben?

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...

Stand: 04.05.2019

Dialog: 42700

Wer trägt jetzt in Person die Verantwortung beim Gefahrguttransport?

Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 15990

Müssen wir beim Verkauf von Gasflaschen den Kunden einen Hinweis über die Gefahren beim Transport geben?

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 12434

Wie sind Pressluftatmer nach den Gefahrguttransportvorschriften (ADR) zu kennzeichnen?

LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 5650

Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen max. ohne Auflagen transportiert werden?

Kraftstoffbehältern.Damit trifft auch auf diese Behälter Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) nicht unmittelbar zu.Aber: Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen ...

Stand: 20.08.2024

Dialog: 6238

Welche Bestimmungen gelten für das Mitführen unterschiedlicher Kraftstoffe für handgeführte Arbeitsgeräte auf Kraftfahrzeugen?

Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...

Stand: 29.04.2019

Dialog: 17967

Bei dem Transport von Gefahrgut mit LKW, muss hierbei für die Ladungssicherung die VDI 2700 beachtet werden?

, dass wenn kein Gefahrgut transportiert wird weiterhin nach VDI 2700 zu sichern ist. Die Bußgeldvorschriften für den Transport von Gefahrgut ergeben sich aus § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Dort heißt es in Absatz 1: Der Verlader und der Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben die Vorschriften über die Beladung ...

Stand: 27.07.2016

Dialog: 27128