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Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Schutzmaßnahmen sind hierfür nicht ausreichend oder geeignet. Bei veränderten Maschinen nach Fallgestaltung 1 oder 2 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Veränderte Maschinen nach Fallgestaltung 3 sind dagegen durch eine Risikobeurteilung systematisch hinsichtlich der Frage, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu untersuchen. Schlussfolgerung: Veränderungen an einer Maschine ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318

Wann ist bei einer veränderten Anlage eine Risikobeurteilung zu erstellen?

Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...

Stand: 21.02.2023

Dialog: 4799

Fällt ein Materialprüfstand mit mechanischen und elektrischen Gefährdungen unter die Maschinenrichtlinie? Benötigen wir für alle verwendeten Komponenten eine Gesamt-CE?

auf seine sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Die vorhandene Risikobeurteilung wird somit ergänzt! Weiterhin ist zu prüfen, ob die vorgesehene Veränderung wesentlich im Sinne der MRL ist. Maschinen, die wesentlich verändert wurden, werden wie neue Maschinen behandelt. (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“). ...

Stand: 07.08.2015

Dialog: 24479

Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

, dass die Messeinheit für eine eigene Maschine vorgesehen ist, d. h. dass keine Abgabe (z. B. Verkauf) stattfindet. Dies bedeutet, dass die Regularien der 9.ProdSV hier aufgrund der v. g. Erläuterungen gar nicht erst zur Anwendung kommen. Jedoch bedeutet der Einbau in die vorhandene Maschine eine Veränderung eben dieser Maschine. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um eine sog. „wesentliche Veränderung“ handelt ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576

Fallen Vorrichtungen zum Absenken von Traggerüstsystemen in den Bereich der Maschinenrichtlinie?

Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...

Stand: 13.02.2014

Dialog: 20382

Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten oder gelten die Normen weiterhin, die bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

)) so sind diese umzusetzen. Andererseits sind Änderungen der Maschinienrichtlinie nicht umzusetzen, wenn die im Betrieb befindliche Anlage nicht wesentlich geändert wird. ...

Stand: 29.05.2014

Dialog: 21226